|
|
 |
|
|
Änderungen bei der Eigenheimzulage Die Diskussion um eine Kürzung oder
Streichung der Eigenheimzulage ist entschieden: Ab 2004 werden Sie als Erwerber einer eigengenutzten Immobilie weiter mit der Eigenheimzulage unterstützt, künftig werden Altbau und Neubau
gleich gefördert.
|
|
|
 |
Der Vermittlungsausschuss hat sich darauf verständigt, das Fördervolumen der Eigenheimzulage zu Gunsten einer Steuersenkung
ab 2004 um 30 Prozent zu kürzen. Bundestag und Bundesrat haben diese Ergebnisse bestätigt. Für das Jahr 2003 gilt die Eigenheimzulage aber noch unverändert wie bisher.
Die Änderungen im Detail:
|
|
|
 |
- Bemessungsgrundlage ab 2004 höchstens 125.000 Euro (inkl. Grund und Boden). Hierauf wird ein Fördersatz von 1 % angewandt, maximal also 1.250 Euro pro Jahr.
Kinderzulage 800 Euro.
- Die Einkommensgrenze für einen Zeitraum von 2 Jahren sinkt von heute 81.807 auf 70.000 Euro, für Ehepaare gilt das Doppelte. Maßgeblich ist die Summe der positiven
Einkünfte.
- Für jedes Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 30.000 Euro.
- Einheitliche Förderung für Neubau und Bestandserwerb.
- Keine Förderung für Ausbau und Erweiterung.
- Modernisierungsaufwand in den ersten zwei Jahren nach Anschaffung wird einbezogen.
- Genossenschaftszulage nur bei Selbstnutzung(spätestens ab 8. Jahr).
|
|
|
 |
Eine deutliche Verschlechterung ergibt sich bei den Neubauten, die künftig mit max.
1.250 Euro - bisher 2.556 Euro - gefördert werden.
|
|
|
|